Zum Denkmalschutz in Guntersblum:
Bis 2000 hatten wir eigentlich in Guntersblum kaum denkmalgeschützte Objekte: im wesentlichen zwei Kirchen und zwei Schlösser!
Seit 2009 hat sich die Zahl auf über 50 erhöht, da das seit 1978 geltende Denkmalschutzgesetz für Rheinland-Pfalz 2008 in einigen Teilen neu novelliert wurde.
Wenn das Denkmalamt für den historischen Schutz konkrete Auflagen erteilt, Gründe dafür hat und Land/Bund die daraus resultierenden Investitionen steuerlich absetzbar machen, dient das als Investitionsanreiz. Das ist sehr gut und lenkt Investitionen nach Guntersblum. Schließlich steht es jedem frei wie und wo er sein versteuertes Einkommen wieder ausgibt.
In den letzten vier Jahren wurden etliche dieser Objekte zum Kauf angeboten und keines, bis auf den Kellerweg 106, wurde von “Guntersblumern” gekauft. Ortsfremde, die die Lebensqualität und den Charme von Guntersblum erkennen, sind die neuen Investoren. Als Ortsbürgermeisterin freut es mich, dass Kultur- und Geschichtsliebende hierher ziehen, bleiben wollen und langfristig investieren. Sie erwecken diese ehrwürdigen Gebäude und Gehöfte zu neuem Leben und lassen sich nicht von Denkmalschutz-Auflagen abschrecken.
Claudia Bläsius-Wirth
Guntersblum, 10. April 2019
PS: Ein Gemeinderat kann der Unterschutzstellung eines Denkmales widersprechen, dies hat allerdings keine faktischen Konsequenzen, da der Denkmalschutz trotzdem in Kraft tritt – vielmehr ist die Anfrage zur Zustimmung eher eine Information für die Gemeinde. Die sachlich fachliche Einordnung eines schützenswerten Objektes wird ausschließlich vom zuständigen Amt bestimmt und begründet.